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50 Jahre - 50 Projekte

Es sind keine Projekteinreichungen mehr möglich!

Zusammen Gewachsen

50 Jahre - 50 Projekte

Zum Landkreisjubiläum beschenken wir die Bürgerinnen und Bürger des Hohenlohekreises mit der Aktion „50 Jahre - 50 Projekte“.

Dabei fördern wir 50 Projekte von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen sowie Schulen im Hohenlohekreis mit insgesamt 50.000 Euro.

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor.

Wir prüfen, ob das Projekt den Kriterien für die Förderung entspricht und zahlen Ihnen anschließend den Betrag von 1.000 Euro aus. Die ersten 50 Einreichungen, welche die Kriterien erfüllen, werden gefördert.

Die Projekteinreichungen sind ab 1. Juni 2023 auf dieser Seite möglich.

Bitte beachten Sie die weiteren Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen

Es sind keine Projekteinreichungen mehr möglich!

Teilnahmebedingungen

Die teilnehmenden Vereine/Organisationen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der teilnehmende Verein/Organisation muss seinen/ihren Sitz im Hohenlohekreis haben.
  • Der teilnehmende Verein/Organisation muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gemäß §§ 52 ff. AO verfolgen und von der Finanzverwaltung anerkannt sein.1
  • Das Projekt muss den Satzungszwecken des Vereins/der Organisation dienen und seine positive Wirkung im Hohenlohekreis entfalten.2
  • Pro Verein/Einrichtung wird maximal ein Projekt gefördert.
  • Nicht förderfähig sind u. a. bauliche Maßnahmen und Renovierungsmaßnahmen von Gebäuden, der Erwerb von Einrichtungsgegenständen, Möbeln, IT-Ausstattung, Verwaltungskosten und andere Kosten des laufenden Betriebs. Außerdem werden keine Anschaffungen unterstützt, die den Pflichtaufgaben eines ggf. vorhandenen Trägers zuzurechnen sind.
  • Projekte, die der Förderung der Jugend, des Naturschutzes oder der Kultur- bzw. der Heimatpflege zugutekommen, sind besonders willkommen.
  • Fotos des Projekts dürfen von der Sparkasse Hohenlohekreis veröffentlicht werden.

1 Ein Nachweis ist im Rahmen der Projekteinreichung vorzulegen.

2 Die Projektkosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Die Umsetzung muss spätestens 2024 erfolgen. Ein Nachweis ist auf Anforderung vorzulegen.

 

Die Einreichung der Projekte ist ab 1. Juni 2023 auf dieser Seite möglich.

Mit der Teilnahme entsteht kein Anspruch auf Förderung des eingereichten Projekts. Die Auswahl der Spendenempfänger erfolgt nach Prüfung und Eingang des Projekts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir freuen uns über Ihre Einreichung und der Hohenlohekreis freut sich mit!

 

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