Die Deutsche Kreditwirtschaft nutzt standardisierte Schnittstellen wie FinTS und EBICS für den sicheren Datenaustausch im Zahlungsverkehr. Über das Online-Banking oder im EBICS-Verfahren Ihrer Sparkasse reichen Sie Zahlungsaufträge ein und rufen Umsatzinformationen ab. Moderne Datenformate sorgen für einen sicheren und gesetzeskonformen Ablauf. Alte Formate verursachen Fehler oder Verzögerungen. Im November 2026 treten im Zahlungsverkehr wichtige Änderungen in Kraft. Auch Ihr Unternehmen kann betroffen sein:
Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Deutschen Kreditwirtschaft www.ebics.de:
Mit diesen Infos bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Und sichern einen reibungslosen Ablauf Ihrer Zahlungs-Prozesse.
Für Überweisungen oder Lastschriften innerhalb Europas nutzen Sie das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area). Die einheitlichen SEPA-Formatversionen sorgen für eine sichere und schnelle Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge. Diese Standards definieren auch pain-Formate (Payment Initiation) zur elektronischen Einreichung von Überweisungen und Lastschriften im Online-Banking oder via EBICS.
Die SEPA-Formatversionen werden regelmäßig aktualisiert, um den Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln, neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit zu verbessern. Mit der Aktualisierung der Formatversionen wird oft auch die pain-Version für Zahlungsaufträge aktualisiert. Damit Ihre Zahlungen korrekt verarbeitet werden, nutzen Sie bitte für Ihre Zahlungsaufträge immer die aktuellen SEPA-Formatversionen und die pain-Formate in Ihrer Finanzbuchhaltungs- oder Banking-Anwendung.
Im November 2026 werden bislang noch unterstützte ältere SEPA-Formatversionen der Version 3.0 bis 3.6 gekündigt und damit auch ältere pain-Formate. Bitte nutzen Sie für Ihre Zahlungsaufträge schon jetzt aktuelle SEPA-Formatversionen. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:
| Gekündigte pain-Formate | Zukünftige pain-Formate | ||
| 1 | Überweisungen | pain.001.001.03(GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3) | pain.001.001.09 |
| 2 | Lastschriften | pain.008.001.02(GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3) | pain.008.001.08 |
| 3 | Status Reports | pain.002.001.03 (GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3) | pain.002.001.10 |
Sie sind betroffen, wenn Ihre Banking- oder Finanzbuchhaltungs-Anwendung Zahlungs-Dateien für Überweisungen, Lastschriften erstellt oder Payment Status Reports in einem pain-Format in einer SEPA-Formatversion verarbeitet, die älter als Version 3.7 ist. Bitte prüfen Sie die Einstellungen der von Ihnen genutzten Anwendungen.
Erstellen Sie Ihre Zahlungsdateien bereits nach der SEPA-Formatversion 3.7 oder höher, sind Sie auf dem aktuellen Stand.
Bitte überprüfen Sie die Einstellung Ihrer Anwendung und aktualisieren Sie bei Bedarf die zur Erstellung von Zahlungsdateien genutzte SEPA-Formatversion. Sollte Ihre Anwendung keine Zahlungsdateien nach SEPA-Format-Version 3.7 oder neuer erstellen können, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber Ihrer Anwendung.
Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:
Für den elektronischen Austausch von Zahlungsaufträgen mit Banken im Ausland wurde bisher das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) genutzt. Ersetzt wird das DTAZV-Format durch das ISO 20022-Format. Das vereinheitlicht den internationalen Zahlungsverkehr. Es werden detailliertere Zahlungs-Informationen übermittelt und die Bearbeitung der Aufträge wird effizienter. Auslandszahlungen müssen ab November 2026 als XML-Datei im pain-Format (Payment Initiation) eingereicht werden, um eine weitere Verarbeitung sicherzustellen.
Auch das Format für Euro-Eilüberweisungen wird aktualisiert, damit eine sichere und effiziente Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge auch in Zukunft gewährleistet ist.
Prüfen Sie bitte rechtzeitig die Einstellung Ihrer Banking- oder Finanzbuchhaltungssoftware und passen diese bei Bedarf an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:
| Art des Formats | Aktuelles Format | Zukünftiges Format | |
| 1 | Auslandszahlungen | DTAZV | pain.001.001.09 |
| 2 | Euro-Eilüberweisungen | pain.001.001.03 | pain.001.001.09 |
Die Umstellung betrifft Sie, wenn Sie Ihre Auslands- oder Euro-Eilüberweisungen in den alten Formaten einreichen oder Ihre Buchhaltungs- oder Banking-Programme diese Formate noch nutzen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Finanzbuchhaltungssoftware oder Banking-Anwendung Auslands- und Euro-Eilüberweisungen bereits in den neuen Formaten erstellt. Falls nicht, passen Sie die Einstellungen in Ihrer Software entsprechend an. Sollte Ihre Anwendung die neuen Formate noch nicht unterstützen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber der Anwendung.
Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:
Mit der Einführung der neuen Formatversionen ändert sich auch die Angabe von Adressen und Adress-Bestandteilen (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land, usw.).
Bisher konnten Adressdaten unstrukturiert im Zahlungsauftrag angegeben werden. Einzelne Adress-Bestandteile konnten in beliebiger Form und Reihenfolge in der Zahlungs-Datei angegeben werden.
Mit den neuen Formatversionen werden Adressdaten stattdessen in strukturierter oder hybrider Form angegeben, spätestens zum November 2026. Für die verschiedenen Bestandteile der Adresse gibt es dann jeweils eigene Felder in der Zahlungsdatei. Beispiel:
Verpflichtend ist die strukturierte oder hybride Angabe von Adressen künftig in folgenden Fällen:
Bei SEPA-Zahlungen im Inland, SEPA-Raum und EWR-Raum ist keine Adressangabe notwendig. Sollten Sie jedoch Adressdaten im Zahlungsauftrag angeben, dann müssen sie in diesem Fall auch in hybrider oder strukturierter Form angegeben werden.
Generell gilt:
Ist eine Adressangabe erforderlich, dann müssen mindestens Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und Land „Country“ (<Ctry>) angegeben werden. In der Praxis wird teilweise auch die Angabe der Straße „Street Name“ (<StrtNm>), der Hausnummer „Building Number“ (<BldgNb>) und der Postleitzahl „Postal Code“ (<PstCd>) erwartet.1
Darüber hinaus können länderspezifisch auch weitere Angaben erforderlich sein.
Bei strukturierten Adressen müssen die Bestandteile der Adresse in das jeweils passende Feld eingetragen werden. Die unstrukturierte Angabe von Adressdaten ist hier nicht möglich.
Bei hybriden Adressen müssen mindestens Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und Land „Country“ (<Ctry>) in die richtigen Felder eingetragen werden. Die übrigen Adress-Bestandteile können weiterhin unstrukturiert im Feld „AdressLine“ (<AdrLine>) angegeben werden. Dabei darf dieses Feld maximal aber nur zweimal belegt werden und nur Angaben enthalten, die nicht in die strukturierten Felder eingeordnet werden können. Tipp: Nutzen Sie möglichst die vorgesehenen strukturierten Elemente.
Diese Maßnahme vereinfacht und optimiert die Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr.
Bei unstrukturierten Adressen wird in der Zahlungsdatei das Land „Country“ (<Ctry>) und die Adresse im unstrukturierten Feld „Adress Line“ (<AdrLine>) eingetragen. Alle Angaben zur Adresse können bislang in beliebiger Form und Reihenfolge gemacht werden.
Strukturierte Adressen bestehen aus definierten Adressbestandteilen. Mindestens die Angabe der Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und des Landes „Ctry“ (<Ctry>) ist verpflichtend. In der Praxis wird oftmals aber auch die Angabe der Straße „Street Name“ (<StrtNm>), der Hausnummer „Building Number“ (<BldgNb>) und der Postleitzahl „Postal Code“ (<PstCd>) erwartet.1
Strukturierte Adressen können mit den SEPA-Formatversionen ab Version 3.7 des DFÜ-Abkommens eingereicht werden.
Hybride Adressen enthalten sowohl strukturierte als auch unstrukturierte Elemente. Die Angabe von Stadt „Town Name“ (<TwnNm>) und Land „Country“ (<Ctry>) in strukturierter Form ist verpflichtend. Alle übrigen Adressangaben dürfen auch in unstrukturierter Form im Feld „Adress Line“ (<AdrLine>) erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich strukturierte Elemente (z.B. Stadt oder Land) nicht in den unstrukturierten Adressangaben wiederholen dürfen.
Hybride Adressen können mit den SEPA-Formatversionen ab Version 3.9 des DFÜ-Abkommens eingereicht werden.
Die Umstellung betrifft Sie, wenn Sie SEPA-Überweisungen oder SEPA-Lastschriften mit Auslandsbezug oder Auslands- bzw. Eilüberweisungen einreichen.
Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressangaben werden ab November 2026 abgelehnt. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit der Adressdaten in allen Systemen, die Zahlungsdateien generieren:
Tipp: Überprüfen Sie auch Ihre internen Prozesse zu, damit die Adressdaten künftig nur noch in strukturierter Form in Ihren Systemen erfasst werden.
1Quelle: Swift Payments Market Practice Group document centere > ISO 20022 Structured Postal Adress - Country Guidance and Samples (Swift Payments Market Practice Group document centre | Swift)
Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Bislang werden elektronische Umsatzinformationen entweder im
SWIFT-Format als MT940 / MT942-Datei oder im ISO 20022-Nachrichtenstandard gelieferten camt-Format als XML-Datei zur Verfügung gestellt. Die SWIFT-Formate (MT940 / MT942) und die camt-Formate in der Version 02 (zum Beispiel camt.053.001.02) wurden zum November 2025 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Bereitstellung ausschließlich in den camt-Formaten der Version 08.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle
- EBICS.
Die Formate zur Einreichung von Zahlungsaufträgen und Umsatzinformationen entwickeln sich stetig weiter, um den Anforderungen an Sicherheit, Geschwindigkeit und Effizienz zu entsprechen. Alte Formatversionen sind möglicherweise nicht mehr kompatibel mit modernen Anwendungen und stellen potenziell ein Sicherheitsrisiko dar.
Zahlungsaufträge, die direkt im Online-Banking erfasst werden, nutzen automatisch die aktuellen SEPA-Formate. Bei der Nutzung einer Banking- oder Finanzbuchhaltungssoftware muss die SEPA-Formatversion manuell in den Einstellungen der Software angepasst werden, auch wenn die Zahlungsaufträge später im Online-Banking hochgeladen werden.
Sie erreichen Ihre Sparkasse telefonisch unter der Rufnummer 07940 120-0 oder per E-Mail an info@spk-hohenlohekreis.de.
Nach dem Abschaltungstermin sind Umsatzinformationen mit alten Datenformaten nicht mehr abrufbar und eingereichte Zahlungsaufträge werden abgelehnt. Planen Sie die Umstellung Ihrer Anwendungen rechtzeitig.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Hersteller die neuen Formate rechtzeitig vor dem Kündigungstermin der Altformate unterstützt. Bis dahin bleibt Ihre Anwendung weiterhin nutzbar. Unterstützt Ihr Hersteller die neuen Formate nicht, wenden Sie sich an Ihre Sparkasse, um eine alternative Lösung zu finden.
Den Implementierungsleitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft zur Umsetzung der Echtzeit-Regulierung im EBICS-Verfahren können Sie unter https://www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide abrufen.
Es handelt sich hierbei um eine Information für Software-Hersteller beziehungsweise Kunden, die Ihre EBICS-Anwendungen selbst entwickeln.
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