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Die Stiftergemeinschaft

Kocher und Schloß in Künzelsau

Die Stiftergemeinschaft

Der einfache Weg zur eigenen Stiftung

In der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hohenlohekreis können Sie sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig engagieren.

Stiftergemeinschaft

Die Stiftergemeinschaft

Gut. Für die Menschen im Hohenlohekreis. Für immer.

Mit der Stiftergemeinschaft gibt die Sparkasse Hohenlohekreis den Bürgerinnen und Bürgern im Hohenlohekreis ein Instrument an die Hand, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.

  • Sie haben die Möglichkeit, einfach, unbürokratisch und kostengünstig Ihre eigene Stiftung zu errichten
  • Durch unsere professionelle Verwaltung bieten wir Ihnen ein solides Fundament
  • Profitieren Sie von höheren Stiftungserträgen durch eine gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich gerne mit Ihrer eigenen Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hohenlohekreis engagieren? Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.  

Ihre Vorteile

Werden Sie Stifter in der Stiftergemeinschaft

  • Tun Sie Ihrer Heimat etwas Gutes und wirken Sie über Ihr Leben hinaus
  • Fördern Sie eine von Ihnen bestimmte Einrichtung mit den Erträgen aus Ihrer Stiftung
  • Bleiben Sie - je nach Bedarf - jederzeit flexibel in der Wahl der geförderten Einrichtung
  • Übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung
  • Geben Sie etwas von dem weiter, was Sie im Leben bekommen haben
  • Stiften Sie ganz nach Wunsch anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis
  • Schaffen Sie ein Andenken an Ihre Vorfahren, Ihren Lebenspartner oder sich selbst
  • Viele Stiftungen, auch in der Region, haben viele Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich - warum nicht auch Ihre?
  • Gehen Sie einen einfachen Weg zur eigenen Stiftung und engagieren Sie sich dauerhaft als Stifter

Der Staat belohnt Stifter

Denn die Stiftungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden und die Berücksichtigung als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung ist möglich.
Außerdem fällt für die Stiftung keine Schenkungs-, Erbschafts- oder Ertragssteuer an.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Was ist eine Stiftung?

Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1000 Jahre alt. Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden. 

Beispiel: Sie stiften 50.000 Euro. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hohenlohekreis legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr aufs Neue.

Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Gemeinsam mit unserem Stiftungs-Spezialisten besprechen Sie alle Einzelheiten und Wünsche für Ihren Stiftungsfonds, die im sogenannten Zustiftungsvertrag festgehalten werden. Im Anschluss wird das Stiftungskapital an die Stiftergemeinschaft Tauberfranken der Sparkasse Tauberfranken überwiesen.

Bleibt mein eingebrachtes Vermögen erhalten?

Ja, die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hohenlohekreis hat die für Stiftungen allgemein geltenden Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Stiftungsmittel und des Werterhalts des Stiftungsvermögens zu beachten.

Welche Zwecke kann ich mit meinem Stiftungsfonds verfolgen?

Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Aus den Erträgen der Vermögensanlage wird dann der Stiftungszweck dauerhaft verfolgt.

Hier einige beispielhafte Stiftungszwecke:

  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Hilfe für Behinderte, Opfer von Straftaten, Verfolgte oder Zivilbeschädigte
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz
  • öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege
  • Religion
  • Rettung aus Lebensgefahr sowie Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Sport
  • Tierschutz
  • Wissenschaft und Forschung
  • Wohlfahrtswesen
Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hohenlohekreis ist als steuerbegünstigt anerkannt.

  • Einkommensteuer: Sie können Ihre Zuwendung an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100% als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als eine Spende.
  • Schenkung-und Erbschaftsteuer: Die Zuwendung in das Stiftungsvermögen ist von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, da die Stiftung nach Ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient.
  • Steuern auf Erträge: Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit. Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, rechtliche und steuerrechtliche Fragen vorab mit Ihren Steuer- und Rechtsberatern zu klären.
Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich gerne mit Ihrer eigenen Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hohenlohekreis engagieren? Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.  

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